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Verschärfung des Sexualstrafrechts geplant

Bundesjustizminister Heiko Maas und die Landesjustizministerkonferenz planen eine Verschärfung des Sexualstrafrechts. Insbesondere der Vergewaltigungsparagraph § 177 StGB soll dabei im Zentrum der Verschärfung stehen und überarbeitet werden. Der Tatbestand der Vergewaltigung sei laut Maas so eng beschrieben, dass es Fälle gebe, in denen unser Recht Schutzlücken offenbare. Das Sexualrecht müsse den realen Situationen, in denen die meisten Übergriffe stattfinden, gerechter werden. „Diese Lücken gelte es nun zu schließen.“ Die derzeitige Vorsitzende der Justizministerkonferenz, die Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern Uta-Maria Kuder (CDU) schlägt vor, jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen. Eine Verschärfung des § 177 StGB wird seit Jahren von Frauen-Organisationen und Opferverbänden wie dem Weißen Ring gefordert. Nach deren Auffassung würden Täter häufig nur noch dann wegen Vergewaltigung verurteilt, wenn das Opfer Widerstand geleistet hat, der mit Gewalt oder massiven Drohungen gebrochen werden musste. Ein einfaches "Nein!" einer Frau reiche für eine Verurteilung oft nicht aus.

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