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Urteil im Fall Schlecker gefällt

Letzte Woche hatte die Staatsanwaltschaft im Plädoyer für Anton Schlecker 3 Jahre Freiheitsstrafe beantragt. Das Landgericht Stuttgart verurteilte Anton Schlecker jedoch wegen vorsätzlichen Bankrotts zu einer Freiheitstrafe von zwei Jahren zur Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 54.000,00 EUR. Seine beiden Kinder, Lars und Meike Schlecker traf das Urteil hingegen härter. Sie wurden unter anderem wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung verurteilt, Lars Schlecker soll zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis, seine Schwester Meike Schlecker für zwei Jahre und acht Monate.

Warum jedoch sind die Urteile so unterschiedlich?

Meike und Lars Schlecker wurden härter bestraft, weil das LG Stuttgart sie nicht nur der Beihilfe zum Bankrott schuldig sprach, sondern auch der Insolvenzverschleppung und des Betrugs. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Lars und Meike Schlecker die eigene Logistikfirma LDG in die Insolvenz getrieben haben, indem sie Vermögen beiseite schafften. Wenige Tage vor dem Insolvenzantrag hätten sich die beiden per Blitzüberweisung sieben Millionen Euro aus dem Vermögen ihrer Firma gesichert, obwohl ihnen – laut Gericht – hätte klar sein müssen, dass sie den Betrieb damit überschuldeten. Das Urteil gegen Anton Schlecker ist laut Gericht milder ausgefallen als von der Staatsanwaltschaft beantragt, weil er längst nicht so viele Gelder beiseite geschafft habe, wie zunächst in der Anklage angenommen worden war.

Meike und Lars Schlecker wollen das Urteil des Landgerichts Stuttgart nicht akzeptieren und haben Revision eingelegt. In der nächsten Instanz muss nun entschieden werden, ob die Verurteilung auf Rechtsfehlern basiert.

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