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Strafverfahren gegen Stefan Mappus wegen Untreue eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat das Strafverfahren gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Stefan Mappus mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Gegen Mappus war im Zusammen-hang mit dem Kauf von EnBW Aktien durch das Land Baden-Württemberg im Jahr 2010 wegen des Verdachts der Untreue bzw. Beihilfe zur Untreue ermittelt worden. Die Staatsanwaltschaft sieht jedoch nach 2-jährigen Ermittlungen keinen
hinreichenden Tatverdacht. Zwar habe Mappus bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags über Aktien seine Vermögens-betreuungspflicht verletzt. Ihm fehle allerdings der notwendige Vorsatz hinsichtlich eines Vermögensschadens für das
Land erklärte die Staatsanwaltschaft.

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