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Selbstanzeige soll verschärft werden

Die Finanzministerkonferenz hat eine deutliche Verschärfung der Selbstanzeige beschlossen. Der Plan hierzu sieht
drei Eckpunkte vor: 1. Zukünftig soll der Strafzuschlag bereits ab einem Steuerschaden von EUR 25.000,00 statt
bisher EUR 50.000,00 fällig werden. Daneben soll der Strafzuschlag wie folgt gestaffelt werden:

  • Bei einem Steuerschaden zwischen EUR 25.000,00 und EUR 100.000,00 wird ein Strafzuschlag von 10 % des
    hinterzogenen Betrages fällig (statt bisher generell 6 %).
  • Bei einem Steuerschaden zwischen EUR 100.000,00 und EUR 1.000.000,00 wird ein Strafzuschlag von 15 % des
    hinterzogenen Betrages fällig.
  • Bei einem Steuerschaden von über EUR 1.000.000,00 wird ein Strafzuschlag von 20 % fällig.

2. Die strafrechtliche Verjährungs- und die Berichtigungspflicht wird auf 10 Jahre verlängert. 3. Eine Selbstanzeige
soll künftig nur dann wirksam werden, wenn der Täter den hinterzogenen Betrag einschließlich Hinterziehungszinsen
von 6 % zusätzlich pro Jahr für den gesamten Zehnjahreszeitraum umgehend nachentrichtet.

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