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Rückfällige Straftäter sollen schneller zurück in Haft

Nach einem Beschluss der Landesjustizministerkonferenz soll die Möglichkeit geprüft werden, rückfällige Straftäter schneller in Sicherungshaft zu nehmen, wenn sie gegen Weisungen und Auflagen verstoßen. Dabei haben die Landesjustizminister vor allem Straftäter im Visier, die eine elektronische Fußfessel tragen und ihren Bewährungsauflagen zuwider handeln. Nähert sich beispielsweise ein wegen Kindesmissbrauchs Vorbestrafter entgegen seiner Auflagen einem Kindergarten oder Spiel-platz, kann zwar ein neues Ermittlungsverfahren eigeleitet werden, der Beschuldigte bleibt jedoch zunächst auf freiem Fuß. Hier wollen die Justizminister ansetzen und Möglichkeiten prüfen, den Beschuldigten in solchen Fällen zum Schutz der Öffentlichkeit in Sicherungshaft zu nehmen.

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