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Richter wegen „Probehaft“ zu Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

Im Juni 2017 wurde ein ehemaliger Richter zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, weil er bereits im Jahr 2009 einen wegen Exhibitionismus Angeklagten probeweise in die Zelle des Amtsgerichts sperren lies. Der damalige Richter auf Probe wollte den Angeklagten durch diese Maßnahme zu einer wahrheitsgemäßen Aussage beziehungsweise einem Geständnis zwingen. Der Angeklagte solle sich ansehen, was ihm drohe, wenn er nicht zurück auf den rechten Weg finden würde. "Sie kommen jetzt mit! Ich zeige Ihnen mal, wie Ihre Zukunft aussehen kann", waren die Worte des damaligen Richters während er sich – mit angelegter Robe – mit dem Beschuldigten und einem Wachtmeister in den Keller des Amtsgerichts bewegte, wo sich mehrere Gewahrsamszellen befanden In einem ersten Verfahren war der damalige Richter noch frei-
gesprochen worden, der BGH hob dieses Urteil 2012 jedoch auf (vgl. BGH Urteil vom 31. Mai 2012 Az. 2 StR 610/11) und verwies die Sache an das Landgericht Kassel zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurück. Daraufhin verurteilte das
LG Kassel den – nicht mehr in der Justiz tätigen – Juristen wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde. Aufgrund der langen Verfahrensdauer gelten
fünf Monate der Strafe als bereits verbüßt.

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