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Reform des Tötungsstrafrechts steht auf der Kippe

Die von Bundesjustizminister Heiko Maas geplante Reformierung des Tötungsstrafrechts steht offenbar auf der Kippe. Maas hatte geplant, den Mordparagraphen 211 StGB dahingehend zu ändern, dass nicht mehr die Gesinnung und die Persönlichkeit des Täters in den Mittelpunkt der Rechtsprechung gestellt werden, sondern der Tatbestand. Begründet hatte Maas dies
unter anderem mit dem sogenannten Haustyrannenfall, der bei strikter Anwendung des Gesetztes und entwickelten Recht-sprechung zu einem unerträglichen Ergebnis führe. Gegen die Pläne von Maas regt sich aber Widerstand aus einigen Bundesländern. So betonte Bayerns Justizminister Winfried Bausback, dass zum einen eine Änderung des Tötungsstraf-rechts nicht Bestandteil des Koalitionsvertrags sei, zum anderen sich die Rechtsprechung zum § 211 bewährt habe und dahingehend mittlerweile eine Rechtssicherheit eingetreten sei. Bei einer Änderung des Tötungsstrafrechts entstünde aber wieder eine neue Rechtsunsicherheit. Zudem führe die Reform zur Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe, welche Leitwährung eines jeden Strafrechts sei. Vor allem werde laut Bausback in der Praxis von Richtern und Staatsanwälten absolut kein Reformbedarf gesehen. Auch die Justizminister aus Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin sehen der geplanten Reform mit Skepsis entgegen.

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