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Reduzieren im Unternehmen installierte Compliance-Systeme das Bußgeld?

Anders als etwa in Frankreich oder Großbritannien gibt es in Deutschland keine Richtlinien oder Gesetze, dass ein funktionierendes Compliance-System Bußgelder reduziert, falls doch eine unerlaubte Handlung vorgenommen wird. Im Mai diesen Jahres hat sich jedoch der BGH jedoch mit dieser Frage beschäftigt und entschied, dass auch in Deutschland ein effizientes Compliance-Management sich auf die Bemessung der Bußgelder auswirken kann (vgl. BGH Urteil vom 09.05.2017 – 1 StR 265/16).

In der soeben zitierten Entscheidung ging es zwar um Steuerhinterziehung, jedoch behandelt der BGH in seinen Ausführungen die Frage allgemein für Bußgelder. So kann und sollte sogar eine Parallele zum Kartellrecht gezogen werden, denn gerade im Kartellrecht werden Bußgelder in beinahe schwindelerregender Höhe verhängt und es ist absolut angebracht grundsätzlich funktionierende Compliance-Systeme der entsprechenden Unternehmen strafmildernd zu berücksichtigen.

Wie solche Compliance-Systeme jedoch in Deutschland aussehen müssen, damit eine Milderung der Geldbuße möglich ist, klärte der BGH bislang noch nicht. Deutsche Unternehmen sollten sich dabei etwa an Leitlinien und Richtlinien der französischen oder auch britischen Behörden halten und die von deutschen und europäischen Gerichten aufgestellten Erfordernisse berücksichtigen. Eine Blaupause für ein auf alle Unternehmen anzuwendendes Compliance-Managementsystem gibt es allerdings nicht. Es ist stets im Einzelfall zu prüfen, welche konkrete Ausgestaltung zum Risikoprofil des Unternehmens passt, wobei Prävention, Kontrolle und Aufdeckung, Reaktion und Sanktionierung sowie Überwachung stets die Standpfeiler eines solchen Compliance-Systems bilden.

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