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Opferrechte sollen reformiert werden

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, durch den das Opferrecht im Strafprozess reformiert werden soll. Mit der Reform sollen die Rechte von Opfern von Straftaten gestärkt werden. Die Reform dient der Umsetzung der Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten. Unter anderem werden die Informationsrechte ausgeweitet. Die bestehenden Verletztenrechte der §§ 406d ff. StPO sollen beispielsweise sprachlich und inhaltlich über-sichtlicher gefasst werden. Daneben wird beispielsweise der § 158 StPO neu gefasst. Danach soll dem Verletzten auf Antrag der Eingang seiner Anzeige schriftlich zu bestätigen sein, wobei die Bestätigung eine kurze Zusammenfassung der Angaben des Verletzten zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat enthalten soll. Ist ein Verletzter der deutschen Sprache nicht mächtig, soll ihm in jedem Verfahrensstadium ein Dolmetscher zur Seite gestellt werden. Auch ein Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleiter für besonders schutzwürdige Opfer soll in einem neuen § 406g StPO verankert werden.

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