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Noch keine Ermittlungen gegen OPEL – Verantwortliche

Der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hatte bereits vor acht Monaten Strafanzeige gegen OPEL – Verantwortliche bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gestellt. So sollen auch die OPEL – Motoren einen
erheblichen höheren Schadstoffausstoß haben, als dies angegeben wurde, aber wohl auch in einem solchen
Ausmaß, dass die Grenze des derzeit verwaltungsrechtlich überhaupt maximal Erlaubten überschritten sein könnte.
Es geht damit konkret um die Strafvorschriften des Betrugs (§ 263 StGB) und der Luftverunreinigung (§ 325 StGB).
Bis jetzt hat die Staatsanwaltschaft noch kein Ermittlungsverfahren offiziell eingeleitet, aber man betont, dass schon
einiges unternommen wurde, um die Angelegenheit zu untersuchen. Aufgrund der erheblichen Nachteile die mit
der Einleitung eines offiziellen Ermittlungsverfahrens verbunden sind, hat man auf diesen Schritt wohl bislang ver-
zichtet. Ob jetzt weitere Manager eines Automobilkonzerns in das Visier der Staatsanwaltschaft geraten oder ob
das Ermittlungsverfahren doch mangels eines Anfangsverdachts eingestellt wird, bleibt jedoch noch abzuwarten.

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