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Neuer Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit von Kinderpornographie erhitzt Gemüter

Der von Justizminister entwickelte und nun in den Bundestag eingebrachte Gesetzesentwurf zur Änderung der Strafbarkeit des Besitzes von Kinderpornographie nach § 184b StGB erhitzt die Gemüter. Bisher macht sich demnach strafbar, wer Kinder-pornos aktiv sucht, anschaut oder anklickt, egal, ob er die Fotos oder Videos danach löscht. Nach dem Gesetzesentwurf soll der vermeintliche Täter auf einen freiwilligen Rücktritt berufen können. Demnach könne nicht bestraft werden, wer sich die Bilder einmal angesehen, dann aber wieder gelöscht hat. Die Justizbehörden kritisieren in einem internen Gutachten, dass
der Gesetzesentwurf eine gefährliche Lücke entstehen lasse. Auch CSU Politiker Stephan Mayer warnte, dass das Gesetz
den Besitz von Kinderpornographie verharmlose und an dieser Stelle dringender Nachbesserungsbedarf bestehe.

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