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Lebenslang für Anwaltsmorde

Das Landgericht Düsseldorf hat den 49-jährigen Mann, der im Februar 3 Anwälte in zwei Düsseldorfer Kanzleien getötet hatte, wegen dreifachen Mordes, mehrfachen Mordversuchs und versuchten Totschlags zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem stellte das Landgericht die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch der Verurteilte nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden kann. Der ursprünglich aus China stammende Mann hatte Anfang Februar 2014 in zwei Anwaltskanzleien 3 Menschen erstochen, 4 weitere Personen zum Teil schwer verletzt, sowie in beiden Kanzleien Feuer gelegt. Als Motiv gab er an, dass
er Hass auf die Anwälte gehabt habe. Hintergrund war ein Rechtsstreit mit seiner ehemaligen Chefin welchen den als Koch arbeitenden Mann wegen einer Ohrfeige entlassen hatte. Da er sich durch die Anwälte in den arbeitsgerichtlichen Prozessen schlecht vertreten und ruiniert gefühlt habe, habe er die Taten begangen.

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