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Kommt jetzt doch die Europäische Staatsanwaltschaft?

Schon seit 2013 werden immer wieder Stimmen laut, die eine Europäische Staatsanwaltschaft nach Art. 86 AEUV errichten wollen. Bislang gibt es zwar eine Europäische Behörde, die ebenfalls durchaus weitreichende Konsequenzen hat. Die „klassische“ Strafverfolgung vor dem Gericht obliegt jedoch weiterhin den nationalen Ermittlungsbehörden. Nunmehr haben sich wieder einmal der Rat für Justiz und Inneres versammelt, um über eine Europäische Staatsanwaltschaft zu diskutieren, die für die Strafverfolgung zuständig sein soll, soweit Gelder der Europäischen Union von der Tat betroffen sind. Laut Presse-berichten waren diesmal wohl eindeutig mehr Vertreter der Mitgliedstaaten für die Errichtung, aber eine Einstimmigkeit konnte nicht erreicht werden. Gerade Deutschland und Frankreich schreiten hier voran, was insbesondere mit den höheren Beitragsleistungen an die EU zusammenhängen dürfte, und fordern schon seit Jahren die Schaffung dieser Behörde. Auch wenn es noch nicht für die Einstimmigkeit gereicht hat, so bleibt abzuwarten, ob die Behörde nicht doch noch geschaffen wird, da es nach Art.86 AUEV auch Ausnahmen - von dem grundsätzlich einstimmig zu treffenden Beschluss für die Errichtung - gibt

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