strafrecht_bilder_aktuelles

Kommt die „schwarze Liste“ für Wirtschaftsstraftaten?

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, welcher für einige Unternehmer erhebliche Konsequenzen haben könnte. Ziel des „Gesetzes zur Einrichtung eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge
und Konzessionen“ wird es sein, Unternehmen, aus denen heraus bestimmte Wirtschaftsstraftaten begangen wurden, von
der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen. Hierzu soll ein zentrales bundesweites Register geschaffen werden,
das einheitliche Vorgaben schafft, welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten einzutragen sind. Bislang entscheiden dies
die Länder in Eigenregie. Eintragungspflichtig sollen die typischen Wirtschaftsstraftaten sein, von Steuerhinterziehung,
Betrug und Geldwäsche bis hin zu arbeits- und sozialrechtlichen Verstößen, um hier nur einige Beispiele zu nennen. Die Behörden sollen dann künftig ab einer Auftragshöhe von 30.000,- € verpflichtet sein, zunächst dieses Register abzufragen. Findet sich hierin ein Eintrag, kommt eine Vergabe an das Unternehmen nicht in Betracht. Sollte das Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden, was noch abgewartet werden muss, zeigt dies einmal mehr die Wichtigkeit eines effektiven und wirksamen Compliance-Systems im Unternehmen auf. Gerade Unternehmen, die auf öffentliche Aufträge angewiesen sind, kann durch einen solchen Eintrag letztendlich die wirtschaftliche Existenzgrundlage entzogen werden.

Alles rund um die Kanzlei finden Sie hier: