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Kommt der Führerscheinentzug als Generalstrafe?

Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 07. August 2016 hat Bundesjustizminister Heiko Maas angekündigt eine neue Generalstrafe in das Strafgesetzbuch zu integrieren. Bei erwachsenen schuldfähigen Tätern ist bis jetzt nur Geldstrafe und / oder Freiheitsstrafe als Sanktionsmöglichkeit vorgesehen. Nur bei Taten, die im Zusammenhang mit dem Straßen-verkehr begangen wurden (Trunkenheit im Verkehr, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, etc.), erlaubt das Gesetz dem Straf-richter, neben den Strafen den Führerschein für eine begrenzte Dauer zu entziehen.

Sollte sich der Vorschlag durchsetzen, so droht künftig allen Straftätern der Entzug der Fahrerlaubnis neben der „eigentlichen“ Strafe. Kritisiert wird der Vorschlag, weil der Führerscheinentzug bei jeder Person anders wirkt und der eine mehr auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist als der andere. So wirkt beispielsweise ein Entzug der Fahrerlaubnis für einen Stadtbewohnen deutlich weniger hart, als bei einer Person in ländlich geprägten Gebieten, die auch beruflich zwingend auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist.

Ob sich Herr Maas mit seinem Vorschlag auch durchsetzen wird, muss letztendlich abgewartet werden.

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