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Justizminister plant Gesetz gegen Datenhehlerei

Bundesjustizminister Heiko Maas plant zukünftig Datenhehlerei unter Strafe zu stellen, um entsprechende Strafbarkeitslücken zu schließen. Bislang ist nur der Diebstahl von Daten und deren Nutzung gem. § 202a StGB strafbar, während der An- und Verkauf. Also der Handel mit den Daten nicht unter Strafe steht. Vor kurzem war bekannt geworden, dass Hacker weltweit über 1,2 Milliarden Datensätze erbeutet hatten. Mit dem Gesetzesentwurf will der Justizminister nun gegen den Datenhandel vorgehen, betonte aber, dass das Problem nicht allein mit Mitteln des Strafrechts lösbar sei.

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