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Indien verschärft Jugendstrafrecht

Die indische Regierung hat vor wenigen Wochen ein Gesetz zur Verschärfung des Jugendstrafrechts verabschiedet.
Statt bisher alle Personen die jünger als 18 sind vor Jugendgerichten anzuklagen, wurde die Grenze zur Anwendung
des Erwachsenenstrafrechts auf 16 Jahre herabgesetzt. Das Gesetz ist eine Reaktion auf die Diskussion nach den Vergewaltigungsfällen in Indien. Während Jugendliche eine Höchststrafe von 3 Jahren Erziehungsanstalt droht,
können Erwachsene je nach Schwere des Delikts auch mit der Todesstrafe bestraft werden.

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