strafrecht_bilder_aktuelles

Göttinger Transplantationsarzt freigesprochen

Der ehemalige Leiter der Göttinger Transplantationsmedizin ist vom Landgericht Göttingen vom Vorwurf des elffachen Totschlags und der dreifachen Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen worden. Dem Arzt war vorgeworfen worden Manipulationen dahingehend vorgenommen zu haben, dass Patienten auf einer Warteliste für Spenderorgane nach vorne gelangten. Zwar sah auch das Gericht diese Manipulationen als gegeben an, diese seien aber zum Tatzeitpunkt nicht strafbar gewesen. Mittlerweile wurden die entsprechenden Regularien für Organspenden geändert und Verstöße hiergegen klar definiert. Nach Auffassung des Gerichts konnte dem Mediziner weder nachgewiesen werden, dass er Geld von den Patienten, die ein Spenderorgan bekamen, erhalten hat, noch dass andere Patienten, die auf Spenderorgane warteten, durch diese Manipulation verstorben sind. Des Weiteren war dem Arzt vorgeworfen worden in drei Fällen unnötige Transplantationen vorgenommen zu haben, in Folge derer die Patienten verstorben waren. Das Gericht sah die Transplantationen jedoch als therapeutisch vertretbare Maßnahme an und sprach den Angeklagten auch diesem Punkt frei. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 8 Jahren und ein lebenslanges Berufsverbot gefordert und kündigte an Revision beim BGH einlegen
zu wollen.

Alles rund um die Kanzlei finden Sie hier: