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Gesetzesvorschlag zur Einführung der elektronischen Strafakte

Das Bundesjustizministerium hat vor kurzem erneut einen Gesetzesentwurf zur Einführung der elektronischen Akte in Straf-sachen veröffentlicht. Demnach sollen ab 01.01.2016 Straf- und Ermittlungsakten elektronisch angelegt und geführt werden. Im Gesetzesentwurf ist jedoch eine Öffnungsklausel vorgesehen, die es den einzelnen Bundesländern erlaubt eine schritt-weise Einführung bis 2024 durchzuführen. Grundsätzlich wird durch den Gesetzesentwurf eine Überstimmung mit den durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs geschaffenen Regelungen angestrebt. Lediglich dort, wo es
die Besonderheiten des Strafverfahrens nötig machen, sind Abweichungen vorgesehen.

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