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EU korrigiert DSGVO kurz vor knapp

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die europäische Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO). Ende April hat die EU jedoch noch einige Korrekturen in der Verordnung vorgenommen. Viele werden sich jetzt vielleicht freuen und denken: „Gott sei Dank, die
in Brüssel haben erkannt, dass das Ding unpraktikabel ist.“ Dem ist jedoch nicht so. Hauptsächlich handelt es sich bei den für die deutsche Fassung 18 seitigen Anpassungen um Korrekturen von sprachlichen, grammatikalischen und Verweisungs-Fehlern. Durch einige der Auslegungen werden letztlich auch Angleichungen der verschiedenen sprachlichen Versionen vorgenommen oder Übersetzungsfehler korrigiert.

So kommt es dann schließlich auch, dass die scheinbar rein sprachlichen Korrekturen auch den Inhalt ändern. Mehr oder weniger gravierend ist daher die Änderung in Art. 25 Abs. 2 S. 1 DSGVO. Dort hieß es bislang: „Der Verantwortliche trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, die sicherstellen, dass durch Voreinstellung grundsätzlich nur personenbezogene Daten, deren Verarbeitung für den jeweiligen bestimmten Verarbeitungszweck erforderlich ist, verarbeitet werden.“

Das Wort „grundsätzlich“ wurde in der deutschen Version nun gestrichen. Auf den ersten Blick mag sich für den juristischen Laien hierdurch keine wesentliche Änderung ergeben. Im juristischen Fachjargon bedeutet „grundsätzlich“ jedoch, dass es eigentlich eine große Vielzahl von Ausnahmen geben kann. Durch die Löschung des Wortes „grundsätzlich“ wird also erreicht, dass die Voreinstellungen im Rahmen der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der personenbe-
zogenen Daten ausnahmslos so getroffen werden müssen, dass nur die personenbezogenen Daten auch verarbeitet werden, die für den bestimmten Verarbeitungszweck auch erforderlich sind. Hier spiegelt sich das Prinzip der Datensparsamkeit wider, welches durch die Änderung – auch in der deutschen Version – in Bezug auf die technischen und organisatorischen Voreinstellungen nun im Grunde keine Ausnahmen zulässt.

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