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EU-Kommission: Vorschlag neuer Straftatbeständen

Die Europäische Kommission hat im Rahmen eines Richtlinienvorschlags die Einführung neuer Straftatbestände vorgeschlagen. Durch die neuen Tatbestände sollen Betrug und Fälschungen im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln besser bekämpft werden können. Mit Blick auf neue technologische Entwicklungen – wie Kryptowährungen und mobile Zahlungsweisen – sei die aktuelle Rechtslage europaweit lückenhaft. Daher schlägt die Kommission insbesondere eine umfassendere und präzisere Definition der Zahlungsinstrumente und eine Ausweitung der vorhandenen Straftatbestände auf alle Zahlungsvorgänge vor. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollen bereits Vorbereitungshandlungen im Hinblick auf die betrügerische Verwendung von Zahlungsmitteln strafbar sein.

Der Bundesrat hat an diesem Vorschlag bereits Kritik geäußert. Zudem begibt sich die EU-Kommission auf sehr dünnes Eis, da die Souveränität der Mitgliedstaaten hierbei in einem sehr sensiblen Bereich angetastet wird und das Strafrecht fast ausschließlich in die Kompetenz der einzelnen Mitgliedstaaten fällt. Die EU hat entsprechend Art. 83 AEUV nur einen sehr engen Gestaltungsspielraum.

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