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Ethikrat will Bestrafung für Geschwisterinzest abschaffen lassen

Der deutsche Ethikrat empfiehlt dem Gesetzgeber in einer 80-seitigen Stellungnahme das in § 173 StGB geregelte Inzest-verbot zu ändern und den Beischlaf zwischen volljährigen Geschwistern fortan nicht mehr unter Strafe zu stellen. Begründet hat der Ethikrat seine Empfehlung damit, dass das Grundrecht der erwachsenen Geschwister auf sexuelle Selbstbestimmung in diesen Fällen stärker zu gewichten sei als das abstrakte Schutzgut der Familie. Außerdem sei das Strafrecht nicht dazu da Moralvorstellungen zu schützen. Dass das Thema durchaus kontrovers diskutiert wird, zeigt sich daran, dass 9 der 25
Mitglieder des Ethikrates eine abweichende Meinung vertreten und 2 Mitglieder sich bei der Abstimmung enthielten. Die abweichenden Mitglieder sind der Auffassung, dass der Straftatbestand des § 173 StGB heute Teil des Inzesttabus sei
und eine zumindest teilweise Abschaffung ein gefährliches Signal für das Familienbild, für die gesellschaftliche Institution
Familie sei.

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