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Erste Verurteilung von G20-Gegner

Im Rahmen des G20-Gipfels Anfang Juli in Hamburg kam es bekanntlich zu erheblichen Ausschreitungen, 51 Haft-
befehle wurden erlassen. Anfang der Woche wurden nun die ersten Urteile gesprochen. Am Montag wurde ein 21-Jähriger Niederländer zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten wegen schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt. Der Richter des Amtsgerichts Hamburg hielt
sich nicht an den Antrag der Staatsanwaltschaft, welche eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten beantragte, sondern wich erheblich nach oben ab.

Der vorsitzende Richter begründete die hohe Strafe unter anderem mit der Abschreckungsfunktion des Strafrechts und ver-
wies darauf, dass der Gesetzgeber erst kurz vor dem G20-Gipfel den Strafrahmen für die besagten Straftaten erhöhte.
Laut dem Vorsitzenden müssten sich Gerichte mit ihren Entscheidungen vor die Menschen stellen, die vom Gesetzgeber
unter Schutz gestellt werden, hier also die Polizisten.

Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt, da die Täterschaft des Angeklagten nicht zweifelsfrei feststünde. Das Urteil 
ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte hat die Möglichkeit in Berufung zu gehen oder direkt eine sogenannte Sprung-
revision einzulegen. Es bleibt abzuwarten, ob diese hohe Strafe Bestand haben wird.

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