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Ermittlungsverfahren wegen Titelmissbrauch und Betrug gegen den ehemaligen Kurgeschäftsführer

Wie die Schwäbische Zeitung berichtet, wurde nach einer Anzeige mehrerer Ärzte des Moorsanatoriums in Bad Wurzach,
ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer wegen Titelmissbrauchs und Betrugs durch die Staats-anwaltschaft Ravensburg eingeleitet. Im Mittelpunkt der Ermittlungen stehen wohl, nach Mitteilung der Zeitung, eine bei der Bewerbung erfundene Doktorarbeit, sowie ein möglicherweise niemals absolviertes BWL und Psychologie Studium. Offenbar hat man erst nach der Einstellung bemerkt, dass sich die angeblichen Qualifikationen nicht mit den tatsächlichen Leistungen deckten. Jedenfalls nach Mitteilung der Schwäbischen Zeitung gibt es eine Vielzahl von Indizien, die für eine Täterschaft sprechen. Sollte sich der Tatvorwurf erhärten, würde im Fall der Annahme eines gewerbsmäßig begangenen Betruges eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren drohen. Auch wenn es sich bei dem Tatbestand des Missbrauchs von Titeln nicht um das schwerwiegendste Delikt handelt, so ist auch bei der Verwirklichung eines solchen Delikts eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr möglich. Als Kavaliersdelikt sollte man die Vorschrift des § 132a StGB nicht ansehen. Es bleibt hier letztendlich abzuwarten, welche Entwicklung dieses Ermittlungsverfahren nimmt und ob es zu einer Anklage kommen wird.

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