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Einstellung in Kassel aber Anklage vor dem LG Meiningen gegen Mitarbeiter von K + S

Einen Teilerfolg konnten die beschuldigten K + S Mitarbeiter durch die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Kassel erringen. Vorgeworfen wurde den Beschuldigten eine versuchte Gewässerverunreinigung, da salzhaltige Abwässer in den Boden geleitet worden seien, sowie die Manipulation von Geschäftsunterlagen. Jedenfalls
die Staatsanwaltschaft Kassel konnte einen notwendigen Verdacht nicht sehen und stellte das Ermittlungsverfahren ein.

Dennoch gibt es bereits eine anhängige Anklage der Staatsanwaltschaft Meiningen gegen 14 Mitarbeiter von K + S. Zwischen 1999 und 2007 sollen insgesamt 9,5 Millionen Kubikmeter Salzlauge in das Erdreich versenkt worden sein. Das Gericht hat über die Eröffnung der Hauptverhandlung noch nicht entschieden, aber eine Entscheidung in diesem Sommer angekündigt. Grundsätzlich herrscht bei den Umweltdelikten der §§ 324 ff. StGB die Verwaltungsakzessorität. Eine behördliche Genehmigung schließt eine Strafbarkeit grundsätzlich aus. Die Staatsanwaltschaft Meiningen argumentiert dagegen,
dass zwischen den K + S Mitarbeitern und den Behördenvertretern zumindest stillschweigendes Einverständnis bestanden hätte, dass die Genehmigungen rechtlich nicht zu vertreten und damit rechtswidrig war.

Ob das Landgericht Meiningen diese Auffassung teilt, kann mit Spannung erwartet werden. Sollte das Gericht die Haupt-verhandlung eröffnen und sich eine Schuld erweisen lassen, so drohen den bisher nur Angeschuldigten insbesondere
dann, wenn sie aus Gewinnsucht gehandelt haben, Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren.

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