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Einführung des Straftatbestands „digitaler Hausfriedensbruch“ verläuft im Sand

Nachdem das Land Hessen vor ziemlich genau einem Jahr einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der kriminellen Nutzung von Botnetzen in den Bundesrat einbrachte, stimmte der Bundesrat im September über die Einbringung ab. Das Ergebnis lautete: Enthaltung. Seit dem wurde der Gesetzesentwurf nicht weiter vorangetrieben. Dies ist vermutlich auch besser
so, da der Entwurf schlicht missglückt war. Er hätte aufgrund seiner viel zu vagen Formulierungen, eine unkalkulierbare Kriminalisierung alltäglichen Verhaltens nach sich gezogen.

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