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Durch falsche Schülerkartei Millionen erschlichen? Untreueermittlungen gegen Personal einer Frankfurter Grundschule

Der Vorwurf ist sehr einmalig in der Geschichte der strafrechtlichen Ermittlungen. Eine Frankfurter Grundschule soll über Jahre hinweg zu hohe Schülerzahlen angegeben haben, und sich hierdurch Fördergelder, vermutlich in Millionenhöhe
verschafft haben. Nach bisherigen Berichten sollen insbesondere Schüler, die nach der Grundschulzeit auf Privatschulen gewechselt sind, offiziell als Schüler weitergeführt worden sein. So tauchten Sie nicht in den Zahlen der anderen staatlichen weiterführenden Schulen auf, und dieses Vorgehen konnte über Jahre verborgen bleiben. Erst eine kommissarisch einge-setzte Schulleitung soll im Februar diese Unstimmigkeiten gemerkt haben und den Verdacht der Schulaufsichtsbehörde gemeldet haben.

Sollte sich der Verdacht erhärten, müssen die Verantwortlichen mit einem Strafverfahren wegen Untreue in einem besonders schweren Fall rechnen. Eine Untreue durch eine verbeamtete Person, die ihre Befugnisse ausnutzt, um die Untreue zu begehen, ist nach §§ 266 II, 263 III Nr.4 StGB als besonders schwer anzusehen, mit der Folge, dass eine Freiheitsstrafe bis
zu zehn Jahren verhängt werden kann. Eine Geldstrafe ist dann gesetzlich nicht mehr vorgesehen.

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