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Die E-Akte im Strafverfahren

Der Digitalisierunsgprozess bei den Gerichten hat schon lange seinen Lauf genommen, wenn auch ab und an etwas schleppend und mit erheblichen Verzögerungen. So hat beispielsweise ab dem 01.01.2018 jeder Anwalt ein elektronisches Anwaltspostfach bereitzuhalten, das sogenanntebeA(besonderes elektronisches Anwaltspostfach). Dies wird zunächst vornehmlich in Zivilverfahren Anwendung finden. Ab dem 01.01.2026 soll jedoch auch das Strafverfahren beziehungsweise die Aktenführung im Strafverfahren digitalisiert sein. Denn nach dem im Frühjahr 2017 verabschiedeten Gesetz zur Ein-führung der elektronischen Akte in der Justiz soll auch die strafrechtliche Aktenführung digitalisiert werden.

Durch Dokumentenkameras sollen zum Beispiel sämtliche Beweismittel digitalisiert werden. Geplant ist unter anderem,
dass solche Kameras auch die mögliche Tatwaffe abfilmen und diese abgefilmte Tatwaffe dann auf großen Bildschirmen
in den Gerichtssälen während der Verhandlung angezeigt werden kann.

Bereits heute finden sich solche Ansätze, so werden häufig sämtliche Papierakten eingescannt und einem Verteidiger
auf dessen Akteneinsichtsgesuch lediglich eine CD mit entsprechenden Scans der Akte zugesendet. Diese – eigentlich doppelte – Aktenführung soll dann ab dem Jahr 2026 der Vergangenheit angehören.

Der erhebliche technische Aufwand wird das Gerichtswesen und das Strafverfahren bedeutend verändern, so werden mehr
IT-Kräfte an den Gerichten benötigt, aber weniger Wachtmeister und Verwaltungspersonal, welches die unzähligen Papier-akten durch die Gerichtsflure schiebt und verwaltet. Neben den technischen Herausforderungen wird die Umstellung
auch eine finanzielle Herausforderung. Das Land Rheinland-Pfalz beispielsweise wird in den nächsten Jahren 19,4 Millionen
Euro für die Anschaffung von Geräten, Software, Lizenzen und Schulungen investieren.

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