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„Das ist doch Korinthenkackerei“ stellt keine Beleidigung gegenüber Gemeindevollzugsbeamten dar.

Das Amtsgericht Emmendingen hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Äußerung „das ist doch Korinthenkackerei“ gegenüber einem Gemeindevollzugsbeamten keine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB darstelle. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte ein Gemeindevollzugsbeamter dem Angeklagten ein „Knöllchen“ auf die Windschutzscheibe gelegt. Der Angeklagte zeigte sich damit nicht einverstanden und äußerte sich im anschließenden Wortgefecht in Richtung des Beamten mit den Worten „Das ist doch Korinthenkackerei“. Das Amtsgericht Emmendingen sah hierin keine Äußerung
die den Tatbestand der Beleidigung erfüllt, sondern eine plastische Darstellung einer Rechtsposition. Im Zusammenhang
mit diesen dürften auch starke und eindringliche Ausdrücke verwendet werden. Dies sei durch die in Art. 5 GG geschützte Meinungsfreiheit gerechtfertigt.

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