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Darf die Bild-Zeitung Polizei spielen?

Der G20-Gipfel in Hamburg ist vorbei, das Schanzenviertel wird aufgeräumt und die Bild-Zeitung veröffentlicht unverpixelte Bilder der Randalierer des schwarzen Blocks. Doch darf die Bild-Zeitung das?

Abgesehen davon, dass dies einen Verstoß gegen den Pressekodex darstellt, ist das Vorgehen der Bild-Zeitung rechtlich
nicht korrekt, denn nur die Polizei darf öffentlich nach Personen fahnden. Grund dafür ist, dass auch Straftäter, Angeklagte, Beschuldigte und Verdächtige Persönlichkeitsrechte haben, die nicht verletzt werden dürfen. Zu diesen Persönlichkeits-
rechten gehört unter anderem das Recht am eigenen Bild. Ohne Einwilligung darf daher ein Bild, auf dem eine Person klar
zu erkennen ist, grundsätzlich nicht verbreitet und öffentlich gemacht werden.

Betroffene haben die Möglichkeit, gegen die Bildzeitung zivilrechtlich Unterlassungsansprüche durchzusetzen, unter Umständen haben sie sogar Anspruch auf eine Entschädigung in Geld. Möglicherweise haben sich die Redakteure sogar
der üblen Nachrede strafbar gemacht durch die Veröffentlichung der Bilder, dies muss durch die Staatsanwaltschaft
noch geprüft werden.

Sollten Sie als Privatperson Bilder von den Geschehnissen hochgeladen oder geteilt haben, um die Täter zu identifizieren, sollten Sie dies umgehend löschen, so dass durch Sie nichts mehr weiter verbreitet wird. Sie sollten die Bilder vielmehr
der Polizei zur Verfügung stellen.

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