strafrecht_bilder_aktuelles

Anklage gegen Eschborner Bürgermeister zugelassen

Das Landgericht Frankfurt hat jetzt die Anklage der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen Mathias Geiger, den amtierenden Bürgermeister von Eschborn, zugelassen und es wird damit eine öffentliche Hauptverhandlung gegen Geiger stattfinden.

Dem Bürgermeister werden neben der Verletzung des Dienst- und Steuergeheimnisses, Verleumdung und falsche Ver-dächtigung vorgeworfen. Die Steuer- und Dienstgeheimnisse soll er nach der Anklage in den Jahren 2012 bis 2014 durch die Weitergabe von vertraulichen Dokumenten der Stadt Eschborn an einen Rechtsanwalt verletzt haben. Mit einer maximalen Strafandrohung einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren ist dabei gerade die Verletzung des Dienstgeheimnis alles andere als ein „Kavaliersdelikt“.

Zudem habe er einem Anwalt möglicherweise unzutreffend vorgeworfen, gegen seine berufliche Schweigepflicht verstoßen
zu haben. Da er diese Behauptung auch gegenüber den Ermittlungsbehörden getätigt haben soll, enthält die Anklageschrift neben dem Tatbestand der Verleumdung, auch den Tatvorwurf der falschen Verdächtigung. Auch für das letztgenannte
Delikt sieht § 164 I StGB einen Strafrahmen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren vor.

Die von der Staatsanwaltschaft Frankfurt erhobenen Vorwürfe sind daher juristisch durchaus als gewichtig anzusehen. Sofern sich die Vorwürfe gerichtlich erweisen lassen, könnten dem Bürgermeister neben einer empfindlichen Strafe auch negative Konsequenzen auf sein derzeitiges Amt bevorstehen.

Alles rund um die Kanzlei finden Sie hier: