strafrecht_bilder_aktuelles

Als letztes Industrieland: Japan will Besitz von Kinderpornographie verbieten

Das japanische Unterhaus hat ein Gesetz zur Bestrafung von Kinderpornographie verabschiedet. Danach können Personen, die Pornovideos und Fotos realer Kinder zur „Befriedigung ihrer sexuellen Bedürfnisse“ besitzen, mit Geldstrafe bis zu 1,0 Millionen Yen (etwa EUR 7.160,00) oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. Pornografische Darstellungen von Kindern in Mangas und Anime-Filmen sollen aber legal bleiben. Das Gesetz muss nun noch vom Oberhaus verabschiedet werden. Wer derzeit noch kinderpornographische Bilder oder Videos besitzt, hat nach Verabschiedung des Gesetzes ein Jahr Zeit, um diese zu vernichten. Während die Produktion und Verbreitung von Kinderpornos in Japan seit 1999 verboten ist, war der Besitz bisher nicht strafbar. Nach jahrelanger internationaler Kritik hat sich Japan nun als letzte Industrienation entschlossen, den Besitz von Kinderpornographie unter Strafe zu stellen.

Alles rund um die Kanzlei finden Sie hier: