Italienisches Strafrecht - Die Verwendung einer falschen Privatschrift stellt keine Straftat mehr da

Das oberste italienische Strafgericht, das Kassationsgericht in Rom, hat mit Urteil Nr. 4951/2017 hat entschieden, dass die Nutzung einer falschen Privatschrift nicht mehr als Straftat einzustufen ist.

Dies folgt letztlich daraus, dass bereits zuvor die Fälschung einer Privaturkunde als Straftatbestand abgeschafft worden sei. Es sei durch die Neuregelung durch den Gesetzgeber letztlich nur noch vorgesehen gewesen, dass nur noch derjenige bestraft werde, welcher von einer Falschurkunde Gebrauch macht, ohne an der Fälschung beteiligt zu sein. Dabei wird sich aber allgemein nur auf die Strafen aus den vorherigen Artikeln bezogen. Das Kassationsgericht hat in diesem Zusammenhang aber festgestellt, dass es unlogisch sei, die Fälschung einer Privaturkunde nicht mehr unter Strafe zu stellen, hingegen aber die Nutzung einer solchen gefälschten Privaturkunde schon, wobei gleichzeitig die Norm, auf deren Strafrahmen Bezug genommen wird, gar nicht mehr existent ist. Dies sei zudem verfassungswidrig, da insoweit die konkrete Strafe für ein Delikt nicht mehr feststeht, was aber unbedingt erforderlich ist aufgrund der Notwendigkeit, eine Strafnorm konkret bestimmen zu können. Somit könne man aufgrund einer Auslegung des Willens des Gesetzgebers nur zu der Auffassung kommen, dass dieser gewollt habe, jede Strafbarkeit der Nutzung einer falschen Privaturkunde zu streichen.

Alles rund um die Kanzlei finden Sie hier: