Italienisches Schadenersatzrecht – Beeinträchtigende Immissionen

Mit Urteil Nr. 1606 vom 20.01.2017 hat das Kassationsgericht entschieden, dass für unzulässige Immissionen ein Schadenersatz geschuldet sein kann. Dies auch unabhängig von einem tatsächlich dokumentierten biologischen Schaden, wenn die Immissionen gravierend sind, sodass allein hieraus ein Schadenersatz gefordert werden kann. Dies dann, wenn ein normales Familienleben nicht mehr im eigenen Haus geführt werden kann und die eigenen Gewohnheiten des täglichen Lebens nicht mehr ausgeübt werden können, obwohl dies verfassungsrechtlich garantierte Rechte seien. Konkret beeinträchtigt wurde dabei ein Kläger, der in unmittelbarer Nähe zu einem metallverarbeitenden Betrieb gewohnt hatte.

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