Italienisches Immobilienrecht – Vertrauensschutz für Immobilienkäufer

Wenn der versprechende Verkäufer dem versprechenden Käufer garantiert, dass der Verkaufsgegenstand frei ist von Belastungen oder dinglichen Rechten, ist der Erwerber davon befreit, Untersuchungen zu der Immobilie zu veranlassen. Es gilt hier zu seinen Gunsten das Prinzip des Vertrauens auf die Erklärung des Gegenübers. Dies laut Entscheidung des Kassationsgerichts vom 09. Oktober 2017, Nr. 23547.

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