Italienisches Immobilienrecht – Verantwortlichkeit Notar

Bei dem Abschluss eines Immobilienkaufvertrages gehört es auch zu den Pflichten des Notars, bei Vorhandensein einer eingetragenen Hypothek, den Käufer hierauf hinzuweisen. Dabei reicht ein einfacher Hinweis nicht aus - vielmehr müssen auch der Geldwert sowie die möglichen Auswirkungen der Eintragung angegeben werden bis hin zu einem möglichen Abraten vom Abschluss des Kaufvertrages, wenn dies im Sinne der Partei wäre, so das Oberlandesgericht Rom mit Urteil Nr. 1673 vom 13. März 2017.

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