Italienisches Immobilienrecht – Nutzung Immobilien

Nach einem Urteil des Kassationsgerichts in Rom vom 18. Oktober 2016 (Urteil Nr. 21024) kann Erwerbern einer Eigentumswohnung durch die Miteigentümergemeinschaft die Nutzung der Wohnung als Bed&Breakfast-Immobilie nur untersagt werden, wenn eine derartige einschränkende Klausel offiziell eingetragen ist in den Immobilienregistern.

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