Italienisches Familienrecht – Ehegattenunterhalt

Bezüglich des Ehegattenunterhalts nach der Scheidung hat es eine grundlegende Entscheidung des obersten italienischen Zivilgerichts gegeben, mit welchem die seit 30 Jahren konstante Rechtsprechung abgeändert wurde. Nachdem in der Vergangenheit der Lebensstandard während der Ehe maßgeblich war, soll nunmehr maßgeblich sein, inwiefern der den Unterhalt fordernde Ehegatte eigenständig und unabhängig ist, so das Kassationsgericht mit Urteil Nr. 11504 vom 10.05.2017.

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