Italienisches Erbrecht – Wirksamkeit von Testamenten

Ein Testament ist dann wirksam, wenn es in einem lichten Moment des Testierenden verfasst wurde. Damit sind auch Testamente derjenigen wirksam, die nicht entmündigt sind und deren psychischen und intellektuellen Fähigkeiten beeinträchtigt sind, sofern dies nicht in absoluter Weise derart ist, dass die Fähigkeit zur Selbstbestimmung fehlt (Kassationsgericht, Urteil Nr. 738 vom 18. April 2017).

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