Italienisches Erbrecht – verspätete oder fehlende Inventarerstellung

Wenn eine zur Erbschaft berufene Person das Erbe nur unter Erstellung eines Inventars annehmen möchte, dann aber das Inventar nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen oder gemäß der gesetzlichen Erfordernisse erstellt wird und die gesetzlichen Anforderungen an eine solche vorbehaltliche Erbschaftsannahme nicht mehr möglich sind, hat dies zur Folge, dass eine vorbehaltlose Erbschaftsannahme gegeben ist. Ist die Annahme unter Inventarerrichtung von Gesetzes wegen die einzige Möglichkeit zur Erbschaftsannahme, gilt der zur Erbschaft Berufene nicht als Erbe, so das Kassationsgericht mit Urteil Nr. 9514 vom 12. April 2017.

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