Italienisches Erbrecht-Pflichtteilsrecht

Der 2. Zivilrechtssenat des italienischen Corte di Cassazione hat (Urteil n. 24775/2015) entschieden, dass im Falle der Wiedereinsetzung des Pflichtteilsberechtigten in seine Erbrechte aufgrund einer erfolgreich durchgeführten Herabsetzungsklage nach italienischen Recht, dieser im Falle einer Herabsetzung durch Vermächtnis oder Schenkung, in Natur und nicht in Geld zu entschädigen sei.

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