Italienisches Erbrecht – keine zwingende Erbschaftsannahme mit Inventarerrichtung

Fällt die Erbschaft einer unter Betreuung stehenden Person zu, muss nicht zwingend eine Erbschaftsannahme unter Inventarerrichtung erfolgen. Der Betreuungsrichter kann – wenn er davon ausgeht, dass hierdurch Vorteile für den Betreuten gegeben sind – Handlungen genehmigen, auch der außerordentlichen Verwaltung, selbst wenn deren Vornahme die stillschweigende Annahme der Erbschaft mit sich bringt, so dass Landgericht von Vercelli mit Beschluss vom 03. März 2017 in der Sache RGV 38/2016).

Alles rund um die Kanzlei finden Sie hier: