Italienisches Erbrecht gilt selbst bei Wohnsitz in Deutschland

Stirbt ein Deutscher in Italien und hat dort seinen Wohnsitz, wird er nach italienischem Recht beerbt, auch wenn die Erben in Deutschland wohnen sollten. Bei Schulden des Erblassers kann das eigene Vermögen des Eben geschützt werden mit der sog. Erbschaftsannahme unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung.

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