Italienisches Erbrecht – Ausgleichung zwischen den Miterben

Nach einem Urteil des Kassationsgerichts in Rom vom 06. Oktober 2016 (Urteil Nr. 20041) ist bei der Ausgleichung unter Miterben auch zu berücksichtigen, ob an einem ausgleichungspflichtigen Gegenstand Verbesserungen vorgenommen wurden. Diese kann der vom Erblasser Beschenkte gegenüber seinen Miterben geltend machen.

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