Ausgleich bei Schenkungen von geringem Wert

Nach einer Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom sind auch Schenkungen von nur geringem Wert unter den Erben ausgleichspflichtig, sofern es sich nicht um Schenkungen an den überlebenden Ehegatten handelt (Urteil des Kassationsgerichts Nr. 2700 vom 30.01.2019).

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